Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge
und rechtsgeschäftlichen Handlungen von der Fa. Deliga GmbH mit ihren Kunden. Von diesen
Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- und/oder 
Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen; diese werden nicht Bestandteil
von Vereinbarungen, es sei denn, die Bedingungen werden durch die Fa. Deliga GmbH schriftlich bestätigt. 
Die Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, i.S. v. § 310 Abs. 1 BGB oder §§ 1-7 HGB.

2. Vertragsschluss

Unser Angebot steht ausschließlich Unternehmen im Sinne von § 14 BGB zur Verfügung.
Ein Vertrag mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen.
Angaben auf der Website der Fa. Deliga GmbH stellen kein verbindliches Vertragsangebot
dar. Der Kunde gibt mit seiner Bestellung einen verbindlichen Auftrag zum Abschluss eines
Kaufvertrages ab. Die Fa. Deliga GmbH kann diesen Bestellauftrag innerhalb von zwei 
Wochen durch eine Auftragsbestätigung annehmen. Das Absenden der Auftragsbestätigung
per Mail der bestellten Ware oder einer Rechnung an den Kunden
steht einer Ausdrücklichen Annahmeerklärung gleich.
Nach der Auftragsbestätigung durch die Deliga GmbH ist der Kaufvertrag bindend.
Eine Stornierung von einmal erteilten Aufträgen ist im Großhandel unter Kaufleuten
(B2B) nicht möglich oder rechtlich nicht vorgesehen. Im B2B-Handel besteht auch kein
Rücktritts- oder Widerrufsrecht. Ausnahme sind hier Lieferverzug oder berechtigte
Sachmängel (vergl. § IV - § VII AGB)

3. Preise, Versandkosten, Zahlung

3.1. Die Preise verstehen sich ab Sitz der Deliga GmbH ausschließlich Verpackung zzgl.
der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). 

3.2. Zahlungen sind frei Zahlstelle der Deliga GmbH zu leisten.

3.3. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.

3.4. Die Ware wird gegen Rechnung geliefert. Die Fa. Deliga GmbH behält sich vor,
Zahlungsarten im Einzelfall auszuschließen.
Die Zahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Warenerhalt zu leisten, bei bis 
zu 4 Tagen nach Warenerhalt sind 2 % Skonto möglich.

3.5. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so ist die Deliga GmbH berechtigt, von dem
betreffenden Zeitpunkt ab, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen 
Basiszinssatz zu berechnen.  Die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadens, insbesondere bei Nichtabnahme von bestellter Ware, bleibt vorbehalten.

3.6. Die Versand-, Verpackungs- und Energiekosten betragen 7,50 €/Paket in Deutschland
und 20,00 €/Paket in Österreich, bei einem Bestellwert ab 380 € Netto entfallen sie.
Bei Lieferung in Staaten außerhalb Deutschlands können zudem höhere
Versandkosten sowie zusätzliche Gebühren und Zölle anfallen,
die der Kunde zu tragen hat.

4. Lieferfristen

4.1. Sofern keine abweichenden Lieferfristen schriftlich vereinbart sind, liefert die 
Fa. Deliga GmbH bestellte Waren unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von
30 Tagen nach Vertragsschluss. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware 
innerhalb dieser Frist das Lager verlassen hat. Bei speziellen Aktionsverkäufen
(wie z.B. Weihnachts-, Oster- oder Geburtstagsgeschenkaktionen) wird zum 
herausgeschobenen, vereinbarten Termin geliefert.

4.2. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung,
Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik, Aussperrung,
Pandemie zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.

4.3. Kommt die Deliga GmbH in Verzug, kann der Besteller – sofern er glaubhaft macht,
dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – eine Entschädigung für jede
vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 % des Preises für den
Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht in
zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.

4.4. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen 
nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von der Deliga GmbH
zu vertreten ist. Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen der Deliga GmbH
innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der
Verzögerung der Lieferung zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.

5. Lieferung

5.1. Bestellt der Kunde mehrere Artikel, die mangels sofortiger Lieferbarkeit nicht 
gemeinsam verschickt werden können, liefert die Fa. Deliga GmbH die Waren 
je nach Verfügbarkeit in Teillieferungen, es sei denn, die teilweise Lieferung ist
wegen des Zusammenhangs der Artikel oder aus anderen Gründen erkennbar,
nicht von Interesse für den Kunden. Die Versandkosten gemäß Ziffer 3. Werden
dem Kunden nur einmal berechnet.

5.2. Wird die bestellte Ware per Spedition ausgeliefert, erfolgt die Lieferung bis zur
Haustür. Weitergehende Transportleistungen können mit dem Frachtführer
vereinbart werden; hierdurch anfallende zusätzliche Kosten werden vom
Kunden direkt an den Frachtführer gezahlt.

6. Nichtlieferung durch Vorlieferanten

6.1. Ist der bestellte Gegenstand nicht oder vorübergehend nicht lieferbar, wir die 
Fa. Deliga GmbH den Kunden hierüber unverzüglich nach der Bestellung sowie in
der Folgezeit in regelmäßigen Abständen informieren. Bis zur Selbstbelieferung
durch den Vorlieferanten ist die Fa. Deliga GmbH von der Leistungspflicht befreit,
es sei denn, die Fa. Deliga GmbH hat die Nichtlieferung durch den
Vorlieferanten zu vertreten.

6.2. Im Falle des Rücktritts werden bereits auf den Kaufpreis gezahlte Beträge 
erstattet. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

7. Widerrufsrecht

Im B2B-Handel besteht kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht. Anders als im B2C-Bereich
(Business to Consumer), in dem private Käufer ggf. von einem Rücktrittsrecht Gebrauch
machen können und nach x-Tagen die gekaufte Ware zurücksenden können, existiert
beim Umgang mit Unternehmen nichts Vergleichbares.
Um die Kundenzufriedenheit zu wahren, können jederzeit 3 kostenlose Muster bestellt werden,
außer bei originalverpackten Artikeln wie Gesellschaftsspielen etc.

8. Gewährleistung

8.1. Der Besteller hat die gelieferte Ware bei Eingang unverzüglich (innerhalb einer Woche)
auf Mängel bezüglich Funktion, Beschaffenheit, Verwendungszweck oder Art und Menge
zu untersuchen und, wenn sich ein berechtigter Mangel zeigt, der Deliga GmbH
unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt, es sei denn,
Mangel war bei Untersuchung nicht erkennbar (vgl. §§ 377, 378 HGB)

8.2. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl der Deliga GmbH
unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, 
die innerhalb der Verjährungsfrist – ohne Rücksicht
auf die Betriebsdauer – einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen 
Ursachen bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.

8.3. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Das gilt nicht, soweit das Gesetz
längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
der Deliga GmbH und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen 
Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn
der Fristen bleiben unberührt.

8.4. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückgehalten
werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln 
stehen. Der Besteller kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend
gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgt die 
Mängelrüge zu Unrecht, ist die Deliga GmbH berechtigt, die ihr entstandenen
 Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen.

8.5. Zunächst ist der Deliga GmbH Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb
angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl,
kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatz-
Ansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

8.6. Weitergehende oder andere als die in diesem Artikel 8. Geregelten Ansprüche des 
Bestellers gegen die Deliga GmbH und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines 
Sachmangels sind ausgeschlossen.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum 
der Fa. Deliga GmbH.

9.2. Die Fa. Deliga GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung
aller bereits zu Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen
einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen und Nachbestellungen vor.

9.3. Der Besteller tritt bereits jetzt alle Forderungen, die er aus einer Weiterveräußerung 
gegen seinen Abnehmer erwirbt, sicherungshalber in voller Höhe an die 
Fa. Deliga GmbH ab. Der Besteller ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen 
Ermächtigt. Die Fa. Deliga GmbH wird die Einziehungsermächtigung zur widerrufen und
die abgetretenen Forderungen selbst einziehen, wenn der Besteller mit seinen 
Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Fa. Deliga GmbH in Verzug gerät oder 
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
Vermögen des Bestellers gestellt ist.

9.4. Die Fa. Deliga GmbH ist verpflichtet, die bestehenden Sicherheiten auf Verlangen
des Bestellers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen
um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten 
steht im Ermessen der Fa. Deliga GmbH.

9.5. Die Fa. Deliga GmbH ist bei Verträgen, bei denen die gelieferte Ware unter 
Eigentumsvorbehalt steht, zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer mit der Kauf-
Preiszahlung oder einer Gesamtforderung von mehr als 200 Euro in Verzug gerät.

9.6. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt die Deliga GmbH,
vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der
Liefergegenstände zu verlangen.

10.  Haftung

10.1. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter 
Handlung sind sowohl gegenüber der Fa. Deliga GmbH als auch gegenüber
seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, 
es sei denn, der Schaden wurde Vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

10.2. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten 
sowie für Personenschäden und für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten
Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz Vorgesehen ist.

10.3. Nicht vorhersehbare Schäden und Mangelfolgeschäden sind von der 
Haftung ausgenommen, es sei denn, der Schaden wurde
vorsätzlich herbeigeführt.

11.  Unmöglichkeit, Vertragsanpassung

11.1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz
zu verlangen, es sei denn, dass die Deliga GmbH die Unmöglichkeit nicht zu
vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des 
Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung,
der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb
genommen werden kann. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt
vom Vertrag bleibt unberührt.

11.2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt
der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb der Deliga GmbH erheblich
einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen
angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht zu vertreten ist,
steht der Deliga GmbH das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
Will sie von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen,
so hat sie dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses
unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar
auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung
der Lieferzeit vereinbart war.

12.  Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

12.1. Erfüllungsort für sämtliche Lieferverpflichtungen der Deliga GmbH ist ihr Sitz.

12.2. Alleiniger Gerichtsstand ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar
oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Deliga GmbH.
Die Deliga GmbH ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.

12.3. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches
materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen
über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Es wird die internationale Zuständigkeit des deutschen Gerichts
nach Abs. 2 vereinbart.

13.  Verbindlichkeit des Vertrages

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen 
übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine 
unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.


Ostseebad Dierhagen OT Körkwitz-Hof, den 13.06.2018
Fa. Deliga GmbH, Klockenhäger Straße 7, 18347 Ostseebad Dierhagen OT Körkwitz-Hof,
Telefon: 038226/559958 Fax: 038226/559959 
E-Mail: info@seniorengeschenke.eu
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a Umsatzsteuergesetz: DE254209502      
Steuer-Nr. 081/107/08409
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